Ausbildung nach DGUV 205-023 und DGUV 205-033.
Gemäß DGUV Information 205-023 ist jeder Betrieb und jedes Unternehmen dazu verpflichtet, eine ausreichende Zahl Mitarbeitende zu Brandschutzhelfern ausbilden zu lassen und diese zu bestellen. Je nach Gefahrenpotential und Feuergefährlichkeit der stattfindenden Arbeiten wird ein Anteil von mindestens fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel als ausreichend angesehen. "Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen." (DGUV 203-023 Abschnitt 1.2).
Geschieht dies nicht, können im Schadensfall Minderungen der Versicherungsleistung geschehen oder Bußgeldbescheide anfallen.
Die Brandschutzhelfer sollten alle drei bis spätestens fünf Jahre die Schulung wiederholen, Feuerlöschtrainings empfehlen wir jährlich.
Im Rahmen eines Feuerlöschtrainings wird der aktive Umgang mit diesem beim Löschen von Entstehungsbränden wiederholt und gefestigt. Gerade in Situationen, bei denen jede Sekunde zählt, kann ein routinierter Handgriff entscheidend sein. Um entsprechende Routine zu erlangen, empfehlen wir eine jährliche Teilnahme an unserem Training.
Da das Training bei einer Gruppe von 8-10 Teilnehmenden nur circa eine Stunde in Anspruch nimmt, bietet es sich an, neben den bestellten Brandschutzhelfern auch weitere Mitarbeitende teilnehmen zu lassen. Sie erhöhen so mit geringem Aufwand die Chance auf einen gezielten Erstangriff. Zur Teilnahme sind keinerlei Vorerfahrungen notwendig.
Gemäß §9 und §10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber Maßnahmen treffen, die zur ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Die Ausbildung von Evakuierungshelfern nach DGUV 205-033 ist dabei gesetzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings ist es für viele Betriebe sinnvoll, Mitarbeitende zu haben, welche besondere Aufgaben, wie die Unterstützung von auf Hilfe angewiesenen oder ortsunkundigen Personen bei einer Evakuierung, übernehmen.
In der von uns angebotenen Schulung vermitteln wir zudem Grundlagen der Beurteilung von Situationen. Teilnehmende können danach nicht nur Evakuierungen durchführen, überwachen und kontrollieren sondern sind ggf. in der Lage zu entscheiden, ob evakuiert werden muss oder ein Verbleib im Gebäude sinnvoller ist.
Neben der Ausbildung von Evakuierungshelfern und der jährlichen Unterweisung aller Mitarbeitenden wird, abhängig der Gefährdungslage empfohlen Evakuierungsübungen durchzuführen. Wir stehen den dafür zuständigen Personen gerne beratend zur Seite, beobachten die Durchführung und besprechen Schwachstellen mit Ihnen und Ihren Mitarbeitenden nach.
Es bietet sich an dieselben Personen für Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer zu bestellen und zu schulen. Dafür bieten wir kombinierte Schulungen an, welche nicht nur kosteneffizient für Sie sondern auch den Arbeitsabläufen angepasst sind. Nehmen Sie für eine Beratung, bei weiteren Fragen oder Interesse Kontakt zu uns auf und wir unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Deutschlandweite Inhouse Schulungen bei Ihnen im Unternehmen sind mit mindestens 8 bis maximal 14 Teilnehmenden pro Schulung möglich.
Sie benötigen für eine Inhouse Schulung für Brandschutzhelfer eine Freifläche mit festem Untergrund von mindestens 5m x 5m, einen Festwasseranschluss und eine 230V Steckdose sowie einen Schulungsraum.
Für die reine Evakuierungshelferschulung wird lediglich ein Schulungsraum benötigt. Um die Inhalte an Ihre Gegebenheiten anzupassen und praxisnah zu vermitteln, empfehlen wir, sofern möglich, eine Schulung bei Ihnen vor Ort.
Beide Ausbildungen werden zudem sowohl getrennt als auch kombiniert in Sulzbach im Taunus, angrenzend an Frankfurt am Main oder nach Absprache an anderen, geeigneten Örtlichkeiten angeboten.